Bedingungen
Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung
- Mindestalter 14 Jahre
- Mitgliedschaft in unserem Verein
- Fliegerärztliche Untersuchung (Medical Class II)
Außerdem sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Geburtsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern (mit amtlich beglaubigter Unterschrift beider Eltern)
Voraussetzungen für die Prüfung
- Mindestalter 17 Jahre
- Theoretische Ausbildung in 7 Fächern (mindestens 60 Stunden)
- Sprechfunk-Zeugnis für den Flugfunk ( BZF I oder BZF II)
- 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug
- 60 Starts, davon 20 Starts im Alleinflug
- 3 Landungen auf mindestens einem weiteren Flugplatz (mit oder ohne Fluglehrer)
- Eine Außenlandeübung mit einem Fluglehrer
- 50 km Streckenflug im Alleinflug (alternativ 100 km Überlandflug mit einem Fluglehrer)
- Praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen
Vom Deutschen Aeroclub e.V (DAeC) wurden eine Reihe von Sonderdrucken zum neuen Luftrecht herausgegeben, die weitere Informationen enthalten.