Bedingungen

 

Bedingungen

Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Mitgliedschaft in unserem Verein
  • Fliegerärztliche Untersuchung (Medical Class II)

Außerdem sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Geburtsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern (mit  amtlich beglaubigter Unterschrift beider Eltern)

Voraussetzungen für die Prüfung

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Theoretische Ausbildung in 7 Fächern (mindestens 60 Stunden)
  • Sprechfunk-Zeugnis für den Flugfunk ( BZF I oder BZF II)
  • 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug
  • 60 Starts, davon 20 Starts im Alleinflug
  • 3 Landungen auf mindestens einem weiteren Flugplatz (mit oder ohne  Fluglehrer)
  • Eine Außenlandeübung mit einem Fluglehrer
  • 50 km Streckenflug im Alleinflug (alternativ 100 km Überlandflug mit einem  Fluglehrer)
  • Praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen  Flugzuständen

Vom Deutschen Aeroclub e.V (DAeC) wurden eine Reihe von Sonderdrucken zum neuen Luftrecht herausgegeben, die weitere Informationen enthalten.